
| Indikation (Gründe): | Bei allen Neugeborenen sollte nach der Geburt ein Gehörscreening durchgeführt werden, um angeborene Schwerhörigkeit früh erfassen und behandeln zu können. Bei 3 von 1000 Kindern liegt eine angeborene Schwerhörigkeit oder Taubheit vor. Leider werden diese Kinder in der Schweiz auch heute noch erst mit durchschnittlich 3 Jahren erfasst. Für eine normale Sprachentwicklung sind diese frühen Jahre jedoch entscheidend, sodass bereits vor dem ersten Geburtstag eine Hörgeräteversorgung erfolgen muss, damit sich schwerhörige Kinder sprachlich normal entwickeln können. Auch taube Kinder profitieren von einer frühzeitigen Erfassung, da sie dank Cochleaimplantaten so gut kommunizieren können, dass sie eine normale Schulen besuchen können.
|
| Was sind otoakustische Emissionen? | 1978 wurde durch Herrn Kemp aus Grossbritannien festgestellt, dass wenn man ein normalhörendes Ohr mit Tönen beschallt, es mit sehr leisen Tönen antwortet. Seit 1984 wird diese Methode zur Diagnostik von Hörstörungen eingesetzt. Unmittelbar nach der Geburt sind die otoakustischen Emissionen nicht messbar, da sich im Mittelohr noch Fruchtwasser und in den Gehörgängen noch sogenannte „Käseschmiere“ befindet. Ab dem 2. Lebenstag bis mehrere Wochen nach der Geburt sind die Emissionen von normalhörenden Ohren besonders hoch, weswegen die Untersuchung in dieser Zeit durchgeführt werden sollte. |
| Otoakustische Emissionen | Bei allen Neugeborenen sollte nach der Geburt ein Gehörscreening durchgeführt werden, um angeborene Schwerhörigkeit früh erfassen und behandeln zu können. Bei 3 von 1000 Kindern liegt eine angeborene Schwerhörigkeit oder Taubheit vor. Leider werden diese Kinder in der Schweiz auch heute noch erst mit durchschnittlich 3 Jahren erfasst. Für eine normale Sprachentwicklung sind diese frühen Jahre jedoch entscheidend, sodass bereits vor dem ersten Geburtstag eine Hörgeräteversorgung erfolgen muss, damit sich schwerhörige Kinder sprachlich normal entwickeln können. Auch taube Kinder profitieren von einer frühzeitigen Erfassung, da sie dank Cochleaimplantaten so gut kommunizieren können, dass sie eine normale Schulen besuchen können.
|
| Ablauf des Hörscreenings: | Einem schlafenden Säugling wird eine kleine Sonde ins Ohr gegeben, die einen Klicklaut von sich gibt. Ist das Gehör intakt, löst dieser Laut im Innenohr, auf den äusseren Haarzellen Schwingungen aus, die von einem Rezeptor in der Sonde wahrgenommen werden. Ist der Test positiv, kann man von einem normalen Hörvermögen ausgehen. Wenn der Test mehrmals negativ ausfällt erfolgt die Überweisung an das Universitätsspital Zürich, wo dank empfindlicherer Messgeräte dann entweder doch noch eine normale Hörfähigkeit festgestellt werden kann, oder aber eine Hörstörung bestätigt wird, die jedoch durch die frühe Versorgung mit Hörhilfen eine sehr gute Prognose hat. |